Eine Eigenbedarfskündigung ist nicht rechtsmissbräuchlich, wenn der Vermieter einen unbefristeten Mietvertrag rund 1,5 Jahre nach Mietvertragsabschluss wegen entstandenen Eigenbedarfs kündigt und das Entstehen des Eigenbedarfs bei Vertragsabschluss weder vorhersehbar war noch von dem Vermieter erwogen werden musste. Urteil des BGH vom 04. Februar 2015 – Az. VIII ZR 154/14 mehr