Unserer Honorarabrechnung liegt grundsätzlich das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zugrunde. Dabei richtet sich die Höhe unseres Honorars nach der Höhe des Streitwertes.

Für eine außergerichtliche Beratung können Sie mit uns ein Honorar frei vereinbaren. Sprechen Sie uns an.

Sollten Sie Zweifel haben, ob Sie unser Honorar bezahlen können, so informieren wir Sie gerne über die Möglichkeiten, unter denen der Staat Sie im Rahmen der Beratungshilfe oder der Prozesskostenhilfe finanziell unterstützt. Rufen Sie uns einfach an.