Ab dem 01.10.2016 gilt für Kündigungen die „Textform“: Jeder kann zum Beispiel seinen Handy-Vertrag auch per E-Mail oder Fax kündigen. Er muss keinen Brief mehr schreiben. Die sog. „Schriftform“, die aus Text und eigenhändiger Unterschrift besteht, darf nicht mehr in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gefordert werden. Eine Ausnahme gilt für die Kündigung von Miet- und Arbeitsverträgen sowie bei notariell beurkundeten Verträgen.
Weiteres können Sie nachlesen unter …
https://www.verbraucherzentrale.de/vertrag-per-e-mail-kuendigen